Was sind Liquids
Woraus setzt sich ein Liquid zusammen?
Liquids bestehen aus PG (Propylenglykol - E1520*), VG (Vegetable Glycerin - E422*) und Aromen, welche auch in der Lebensmittelindustrie verwendet werden.
Bereits 1942 forschte der Arzt Oswald Hope Robertson erfolgreich am Universitätskrankenhaus in Chicago mit Propylenglykol als keimtötendes Mittel in der Luft von Krankhäusern. Propylenglykol tötet nicht nur Keime ab, sondern sorgt auch für das Abklingen von Bronchialentzündungen. Aktuelle Studien aus Neuseeland kommen zum gleichen Ergebnis. Propylenglykol ist stark antibakteriell. Da es keimtötend ist, findet man es in praktisch jeder Hautcreme, aber auch in Zahnpasta, Seife etc. Durch seine konservierende Wirkung macht es den Einsatz zusätzlicher Konservierungsstoffe unnötig. PG ist als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und gilt als nicht krebserregend. Hergestellt wird es durch Hydrolyse von Propylenoxid. Dieser Stoff wird auch bei Zigaretten verwendet, um ein Austrocknen des Tabaks zu verhindern.
Der zweite Stoff ist Vegetable Glycerin (auch unter Glycerin oder Glycerol bekannt). Während PG ein Abfallprodukt aus Erdöl ist, wird VG als Abfallprodukt aus Bioölen gewonnen. VG ist in jedem Speiseöl vorhanden. In der Lebensmittelindustrie wird es unter anderem zur Erhaltung von Feuchtigkeit eingesetzt. So ist VG in jedem Kaugummi enthalten. VG sorgt für den Dampf beim Liquid. Hinzu kommen Aromastoffe der Lebensmittelindustrie und Nikotin in der vom Verbraucher erwünschten Konzentration. Menschen, die auf Propylenglykol allergisch sind (selten, kommt aber vor), können auch Liquids nur mit Vegetable Glykol kaufen.
Der dritte Stoff Nicotin, auch Nikotin, ist ein natürlich in der Tabakpflanze sowie in geringerer Konzentration auch in anderen Nachtschattengewächsen vorkommendes Alkaloid. In der ganzen Tabakpflanze ist es mit einem Masseanteil von bis zu fünf Prozent enthalten. Selten werden Nicotinderivate als Nicotinoide bezeichnet; meist sind damit die synthetischen, als Insektizide eingesetzten Neonicotinoide gemeint.
Ist Nikotin krebserregend?
Menschen glauben häufig, dass Nikotin zu Krebs führt. Das stimmt allerdings nicht – oder besser: Es gibt zumindest keine Beweise dafür, dass es stimmt. Es ist krebserregend Zigarettenrauch einzuatmen. Einige Studien haben gezeigt, dass Nikotin den Prozess der Krebsentwicklung beschleunigt, einige haben dagegen gesprochen. Auch interessant: Der Autor Christopher Snowdon schrieb das Buch „Velvet Glove, Iron Fist“ über die Geschichte des Kampfes gegen das Rauchen. Hier heißt es, dass Tabak und Nikotin seit Jahrhunderten verwendet werden, während Lungenkrebs erst richtig auftauchte, nachdem im späten 19. Jahrhundert die maschinengerollte Zigarette auf den Markt kam.
Ist Nikotin ein Gift?
Nikotin ist ein Gift, welches unter Umständen bei falscher Anwendung und Dosierung tödlich sein kann. Beim Konsum einer einmaligen Nikotindosis von 40 Zigaretten gleichzeitig kann die konsumierende Person zu Tode kommen.
Aber: Das Nikotin, das aus Zigaretten oder elektronischen Zigaretten aufgenommen wird, ist nicht stark genug um den Verwender zu vergiften. Das meiste Nikotin in einer Zigarette wird durch die Verbrennung zerstört. E-Zigaretten setzen darüber hinaus bei einem Zug weniger Nikotin frei als gewöhnliche Zigaretten. Die meisten Nikotinvergiftungen werden durch den Einsatz von nikotinhaltigen Insektiziden, bei der Ernte der Tabakpflanze durch Hautkontakt, oder durch falsche Verwendung von Nikotinersatzprodukten (z.B. Nikotinkaugummi) verursacht.
Einige Dinge sollten Sie aber trotzdem beachten.
Bewahren Sie Ihre Liquids und Ihre E-Zigaretten außerhalb der Reichweite von Kindern auf.
Zum Schutz vor unsachgemäßer Handhabung von Liquids durch Kinder liefern wir unsere Produkte mit einem kindergesicherten Verschluss (ISO 8317).
Wir versichern, dass alle von uns verwendeten Rohstoffe von höchster Reinheit und Qualität sind.
Der vierte Stoff ist ein natürliches Lebensmittelaroma
Aromen findet der Verbraucher in seinen Lebensmitteln unter der Bezeichnung "E". Aromen finden sich praktisch in jedem industriell hergestellten Produkt, wie z. B. in Joghurts, Gebäck, Eiscreme, Tiefkühlgerichten, Konditoreiwaren, Chips. Die E-Kennzeichnung zeigt die Zulassung als Lebensmittelzusatz an.
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